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Updated: 4 May 1999 Press Release

Press
Kommuniqu

24. Apr. 1999

Kommuniqu
der Staats- und Regierungschefs
der Mitgliedslnder der Nordatlantischen Allianz
auf ihrem Gipfeltreffen
am 24.04.1999 in Washington
anllich des 50. Jahrestags der NATO

Eine Allianz fr das 21. Jahrhundert

  1. Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedslnder der Nordatlantischen Allianz, sind in Washington zusammengekommen, um den 50. Jahrestag der NATO feierlich zu begehen und unsere Vision der Allianz des 21. Jahrhunderts darzulegen. Die Nordatlantische Allianz, auf den Prinzipien der Demokratie, der Freiheit der Person und der Rechtsstaatlichkeit gegrndet, bleibt auch in Zukunft Fundament fr unsere kollektive Verteidigung; sie verkrpert die transatlantische Bindung, die Nordamerika und Europa zu einer einzigartigen Verteidigungs- und Sicherheitspartnerschaft zusammenschweit.

  2. Die Grndung der Nordatlantischen Allianz erfolgte vor 50 Jahren in einer Zeit der Unruhe und Ungewiheit. Sie hat ber fnf Jahrzehnte den Herausforderungen standgehalten und es den Brgern der Bndnislnder ermglicht, eine beispiellose ra in Frieden, Freiheit und Wohlstand zu genieen. Hier in Washington haben wir die bisherigen Leistungen gewrdigt und zur Begegnung der Herausforderungen der Zukunft einer neuen Allianz Form und Gestalt gegeben. Diese neue Allianz wird grer, leistungsstrker und flexibler sein, sich zur kollektiven Verteidigung bekennen und die Fhigkeit besitzen, neue Aufgaben zu bernehmen, auch durch Beitrge zur wirksamen Konfliktverhtung und durch aktive Krisenbewltigung, einschlielich Krisenreaktionseinstze. Die Allianz wird mit anderen Nationen und Organisationen zusammenarbeiten, um Sicherheit, Wohlergehen und Demokratie in der gesamten euro-atlantischen Region zu frdern. Die heutige Anwesenheit von drei neuen Bndnispartnern - der Tschechischen Republik, Ungarns und Polens - ist sichtbares Zeichen dafr, da wir die Teilung Europas berwunden haben.

  3. Die Allianz ergreift die Gelegenheit dieses 50. Jahrestags, um den Mnnern und Frauen der Streitkrfte aller Bndnispartner ihren tiefempfundenen Dank fr ihr Engagement, ihre Opfer, ihre Entschlossenheit und ihre Loyalitt im Dienste der Freiheit auszusprechen. Die Allianz wrdigt die entscheidenden Beitrge, die diese Soldaten im aktiven Dienst und als Reservisten leisten und durch die seit 50 Jahren unsere Freiheit gesichert und unsere transatlantische Sicherheit gewhrleistet wird. Unsere Nationen und unser Bndnis stehen in ihrer Schuld und sprechen ihnen unseren tiefen Dank aus.

  4. Die NATO des 21. Jahrhunderts nimmt heute ihren Anfang - eine NATO mit ihren bisherigen Strken sowie neuen Aufgaben, neuen Mitgliedern und neuen Partnerschaften. Dazu haben wir:

    • ein aktualisiertes Strategisches Konzept gebilligt;
    • unser Bekenntnis zum Erweiterungsproze der Allianz bekrftigt und einen Aktionsplan zur Mitgliedschaft fr beitrittswillige Lnder gebilligt;
    • die Arbeit an Schlsselelementen der Entscheidungen von Berlin zum Aufbau der Europischen Sicherheits- und Verteidigungsidentitt (ESVI) innerhalb der Allianz zum Abschlu gebracht und beschlossen, ihre Effektivitt weiter zu steigern;
    • die Initiative zur Verteidigungsfhigkeit auf den Weg gebracht;
    • unsere Beziehungen zu Partnern durch eine vertiefte und operationelle Partnerschaft fr den Frieden intensiviert und unsere Konsultationen und Zusammenarbeit im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat verstrkt;
    • den Mittelmeerdialog erweitert; und
    • beschlossen, die Anstrengungen der Allianz gegen Massenvernichtungswaffen und ihre Trgermittel zu erhhen.

  5. Als Teil der Anpassung der Allianz an die neuen Sicherheitsherausforderungen haben wir unser Strategisches Konzept aktualisiert, um es voll in Einklang mit dem neuen Sicherheitsumfeld des Bndnisses zu bringen. Das aktualisierte Konzept bekrftigt unsere Verpflichtung zu kollektiver Verteidigung und zur transatlantischen Bindung; es trgt den Herausforderungen Rechnung, denen sich die Allianz heute gegenbersieht; es reprsentiert eine Allianz, die bereit ist und ber das volle Spektrum an Fhigkeiten verfgt, um Sicherheit und Stabilitt des euro-atlantischen Raums zu festigen; es bekrftigt unser Bekenntnis zum Aufbau der ESVI innerhalb der Allianz; es stellt die vertiefte Rolle der Partnerschaft und des Dialogs heraus; es unterstreicht die Notwendigkeit zur Entwicklung des vollen Potentials an Verteidigungsfhigkeiten zur Abdeckung des Spektrums der Allianzaufgaben; hierzu gehren auch besser dislozierbare Streitkrfte mit hherer Durchhalte- und berlebensfhigkeit sowie grerer Wirksamkeit im Einsatz; das aktualisierte Strategische Konzept gibt den Militrbehrden der NATO die entsprechenden Leitlinien an die Hand.

  6. Um sein wesentliches Ziel zu erreichen, nimmt das Bndnis als eine Allianz von Nationen, die dem Washingtoner Vertrag und der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet ist, die folgenden grundlegenden Sicherheitsaufgaben wahr:

    Sicherheit: Es bietet eines der unverzichtbaren Fundamente fr ein stabiles euro-atlantisches Sicherheitsumfeld, gegrndet auf dem Wachsen demokratischer Einrichtungen und auf dem Bekenntnis zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, in dem kein Staat in der Lage ist, einen anderen Staat durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt einzuschchtern oder einem Zwang auszusetzen.

    Konsultation: Es dient gem Artikel 4 des Washingtoner Vertrags als ein wesentliches transatlantisches Forum fr Konsultationen unter den Verbndeten ber alle Fragen, die ihre vitalen Interessen einschlielich mglicher Entwicklungen berhren, die Risiken fr die Sicherheit der Bndnismitglieder mit sich bringen, und als Forum fr sachgerechte Koor-dinierung ihrer Bemhungen in Bereichen, die sie gemeinsam angehen.

    Abschreckung und Verteidigung: Es schreckt von jeder Aggressionsdrohung und wehrt jeden Angriff gegen einen NATO-Mitgliedstaat ab, wie es in den Artikeln 5 und 6 des Washingtoner Vertrags vorgesehen ist.

    Und es strkt Sicherheit und Stabilitt des euro-atlantischen Raums durch:

    • Krisenbewltigung: Es steht bereit, von Fall zu Fall und im Konsens, im Einklang mit Artikel 7 des Washingtoner Vertrags zu wirksamer Konfliktverhtung beizutragen und sich bei der Krisenbewltigung aktiv einzusetzen, einschlielich durch Krisenreaktionseinstze.
    • Partnerschaft: Es frdert eine breit angelegte Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten im euro-atlantischen Raum mit dem Ziel, Transpa-renz, gegenseitiges Vertrauen und die Fhigkeit zu gemeinsamem Handeln mit dem Bndnis zu erhhen.

  7. Wir begren aufs herzlichste die Teilnahme der drei neuen Bndnispartner - der Tschechischen Republik, Ungarns und Polens - an ihrem ersten Gipfeltreffen der Allianz. Mit ihrem Beitritt zum Nordatlantikvertrag wird ein neues Kapitel in der Geschichte der Atlantischen Allianz aufgeschlagen.

    Wir bekrftigen heute unser Bekenntnis zur Offenheit der Allianz nach Artikel 10 des Nordatlantikvertrags und in bereinstimmung mit Absatz 8 der Madrider Gipfelerklrung. Wir versichern, da die NATO auch in Zukunft neue Mitglieder willkommen heien wird, die in der Lage sind, die Prinzipien des Vertrags zu frdern und zu Frieden und Sicherheit im euro-atlantischen Raum beizutragen. Dies ist Teil eines evolutionren Prozesses, der politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in ganz Europa Rechnung trgt. Unser Bekenntnis zur Erweiterung ist Teil einer breiteren Strategie der Projizierung von Stabilitt und Zusammenarbeit mit unseren Partnern zum Aufbau eines einen und freien Europas. Der laufende Erweiterungsproze strkt die Allianz und festigt die Sicherheit und Stabilitt der euro-atlantischen Region. Die drei neuen Bndnispartner werden nicht die letzten sein.

    Auf dem Gipfeltreffen in Madrid haben wir die Fortschritte festgestellt, die eine Reihe die Mitgliedschaft in der Allianz anstrebender Lndern erzielt haben, um den Verantwortlichkeiten und Pflichten einer mglichen Mitgliedschaft gerecht zu werden.

    Heute wrdigen und begren wir die fortwhrenden Anstrengungen und Fortschritte sowohl in Rumnien als auch Slowenien. Wir wrdigen und begren ebenfalls fortwhrende Anstrengungen und Fortschritte in Estland, Lettland und Litauen. Seit dem Gipfeltreffen in Madrid stellen wir positive Entwicklungen in Bulgarien fest, die wir begren. Wir stellen ebenfalls neuere positive Entwicklungen in der Slowakischen Republik fest, die wir begren. Wir sind dankbar fr die Zusammenarbeit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien* mit der NATO in der gegenwrtigen Krise und begren ihre Reformfortschritte. Wir begren die Zusammenarbeit Albaniens mit der Allianz in der gegenwrtigen Krise und ermutigen es zu seinen Reformanstrengungen.

    Wir begren die Anstrengungen und Fortschritte, die beitrittswillige Lnder seit unserem letzten Treffen erzielt haben, um politische, militrische und wirtschaftliche Reformen voranzubringen. Wir wrdigen die erzielten Resultate und erwarten weitere Fortschritte dieser Lnder zur Festigung ihrer demokratischen Institutionen sowie Umstrukturierung ihrer Wirtschaft und Streitkrfte. Wir tragen den Anstrengungen dieser beitrittswilligen Lnder und einer Reihe anderer Partnerstaaten, die Beziehungen mit ihren Nachbarn zu verbessern und zu Sicherheit und Stabilitt der euro-atlantischen Region beizutragen, Rechnung. Wir wollen unsere Zusammenarbeit mit beitrittswilligen Lndern weiter vertiefen und sie politisch und militrisch strker in die Arbeit der Allianz einbeziehen.

    Die Allianz erwartet, da es in den kommenden Jahren weitere Einladungen an Staaten aus-sprechen wird, die willens und fhig sind, die Verantwortlichkeiten und Pflichten der Mitgliedschaft zu bernehmen, insofern die NATO feststellt, da die Aufnahme dieser Staaten den allgemeinen politischen und strategischen Interessen des Bndnisses dienen und die europische Sicherheit und Stabilitt insgesamt verbessern wrde. Um diesem Engagement Substanz zu verleihen, wird die NATO eine aktive Beziehung zu denjenigen Nationen weiterpflegen, die ein Interesse an der NATO-Mitgliedschaft bekundet haben sowie zu denjenigen, die eine Mitgliedschaft mglicherweise in der Zukunft wnschen. Die Nationen, die ein Interesse an einem NATO-Beitritt bekundet haben, werden weiterhin aktiv fr eine zuknftige Mitgliedschaft in Erwgung gezogen. Kein demokratisches Land in Europa, dessen Beitritt die Ziele des Vertrags erfllen wrde, wird hiervon ausgeschlossen, ungeachtet seiner geographischen Lage und jeweils unter Bercksichtigung seiner eigenen Kriterien. Alle Staaten haben das unveruerliche Recht, die Mittel und Wege selbst zu whlen, um ihre Sicherheit zu gewhrleisten. Um darber hinaus Sicherheit und Stabilitt in ganz Europa zu festigen, sollten weitere Schritte im laufenden Erweiterungsproze der Allianz den Sicherheitsinteressen aller Bndnispartner in ausgewogener Weise Rechnung tragen.

    Wir begren die Beitrittswnsche der neun Lnder, die zum gegenwrtigen Zeitpunkt an der Mitgliedschaft in der Allianz interessiert sind. Wir sind daher bereit, ihnen Rat, Hilfe und praktische Untersttzung zuteil werden zu lassen. Dazu haben wir heute einen Aktionsplan zur Mitgliedschaft gebilligt, der folgende Elemente enthlt:

    • die Prsentation individueller nationaler Jahresprogramme durch beitrittswillige Lnder ber ihre Vorbereitungen auf eine mgliche zuknftige Mitgliedschaft, unter Bercksichtigung politischer, wirtschaftlicher, verteidigungspolitischer Fragen sowie ressourcenbezogener, sicherheitspolitischer und rechtlicher Aspekte;
    • einen gezielten und offenen Rckkopplungsmechanismus ber Fortschritte beitrittswilliger Lnder mit ihren Programmen, einschlielich politischer und technischer Anleitung, sowie jhrliche Treffen im Format 19+1 auf Ratsebene zur Bewertung der Fortschritte;
    • eine Koordinierungsstelle zur Feinabstimmung der Untersttzung durch die NATO und durch Mitgliedstaaten fr beitrittswillige Lnder auf verteidigungspolitischem und militrischem Gebiet;
    • einen Verteidigungsplanungsansatz fr beitrittswillige Lnder einschlielich der Erarbeitung und berprfung vereinbarter Planungsziele.

    Wir erteilen den NATO-Auenministern die Weisung, den Erweiterungsproze, einschlielich der Umsetzung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft, stndig zu berprfen und uns hierber zu berichten. Wir werden den Proze auf unserem nchsten Gipfeltreffen berprfen, der sptestens im Jahre 2002 stattfinden wird.

  8. Wir bekrftigen unser Bekenntnis zur Wahrung der transatlantischen Bindung einschlielich unserer Bereitschaft, gemeinsame Sicherheitsziele wann immer mglich durch die Allianz zu verfolgen. Wir freuen uns ber die Fortschritte zur Umsetzung der Entscheidun-gen von Berlin und erneuern unser starkes Engagement zur weiteren Verfolgung des Pro-zesses der Strkung des europischen Pfeilers der Allianz auf der Grundlage unserer Brsseler Erklrung aus dem Jahre 1994 und der in Berlin 1996 vereinbarten Grundstze. Wir stellen mit Zufriedenheit fest, da die Kernelemente der Berliner Entscheidungen zur Zeit bereitgestellt werden. Hierzu gehren flexible Optionen fr die Auswahl eines euro-pischen NATO-Befehlshabers und von NATO-Hauptquartieren fr WEU-gefhrte Opera-tionen sowie die besondere Aufgabenbeschreibung fr den Stellvertretenden Obersten Alliierten Befehlshaber Europa (DSACEUR) und ein angepates CJTF-Konzept. Enge Verbindungen sind zwischen den zwei Organisationen hergestellt worden, auch in der Planung, fr bungen (insbesondere fr eine gemeinsame Krisenmanagementbung im Jahre 2000) und zur Konsultation. Ferner wurde ein Rahmen fr die Freigabe und den Rckruf von Krften und Fhigkeiten der Allianz geschaffen.

  9. Wir begren den neuen Impuls zur Strkung einer gemeinsamen europischen Politik in Sicher-heit und Verteidigung durch den Vertrag von Amsterdam und die seitdem eingeleiteten berlegungen in der WEU und - nach der Erklrung von St. Malo - in der EU, ein-schlielich der Schlufolgerungen des Europischen Rats von Wien. Dies ist ein Proze, der Auswirkungen auf alle Bndnispartner hat. Wir bekrftigen, da eine strkere europische Rolle mit zur Vitalitt unserer Allianz im 21. Jahrhundert beitragen wird, als Fundament fr die kollektive Verteidigung ihrer Mitglieder. In diesem Zusammenhang:

    1. anerkennen wir die Entschlossenheit der Europischen Union, die Fhigkeit fr autonomes Handeln zu schaffen, so da sie Entscheidungen treffen und militrische Aktionen billigen kann, an denen die Allianz nicht als Ganzes beteiligt ist.

    2. Im weiteren Verlauf dieses Prozesses sollten NATO und EU die Entwicklung wirk-samer gegenseitiger Konsultation, Kooperation und Transparenz sicherstellen, auf-bauend auf den zwischen NATO und der WEU bestehenden Mechanismen.

    3. Wir begren die Entschlossenheit der Mitglieder der Europischen Union und anderer europischer Bndnispartner, die er-forderlichen Schritte zu ergreifen, um ihre Verteidigungsfhigkeiten zu strken, be-sonders fr neue Aufgaben, unter Vermeidung von unntiger Doppelarbeit.

    4. Wir messen uerste Wichtigkeit der Sicherstellung der weitestmglichen Einbe-ziehung der nicht zur EU gehrenden europischen Bndnispartner in EU-gefhrte Krisenreaktionseinstze bei, auf der Grundlage vorhandener Konsultationsabsprachen innerhalb der WEU. Wir nehmen auch das Interesse Kanadas an der Beteiligung an solchen Einstzen unter geeigneten Modalitten zur Kenntnis.

    5. e. Wir sind entschlossen, die in Berlin im Jahre 1996 getroffenen Entscheidungen, einschlielich des Konzepts zur Nutzung trennbarer, jedoch nicht getrennter NATO-Krfte und -Fhigkeiten fr WEU-gefhrte Operationen, weiterzuentwickeln.

  10. Auf der Grundlage der vorgenannten Prinzipien und aufbauend auf den Berliner Entscheidungen sind wir daher bereit, die erforderlichen Vorkehrungen zu definieren und anzunehmen, um der EU den Rckgriff auf die kollektiven Krfte und Fhigkeiten der Allianz zu erleichtern, und zwar fr Operationen, an denen sich die Allianz als Ganzes mili-trisch nicht beteiligt. Der Stndige NATO-Rat wird diese Vorkehrungen billigen, die den Erfordernissen von NATO-Einstzen und der Kohrenz der NATO-Kommandostruktur Rechnung tragen werden; sie sollten folgende Punkte umfas-sen:

    1. den gesicherten EU-Rckgriff auf Planungskapazitten der NATO, durch die zur militrischen Planung fr EU-gefhrte Einstze beigetragen werden kann;

    2. die Annahme der Verfgbarkeit fr die EU von vorher identifizierten NATO-Fhigkeiten und gemeinsamen Mitteln zur Nutzung in EU-gefhrten Operationen;

    3. die Identifizierung einer Reihe von Optionen fr ein europisches Kommando fr EU-gefhrte Operationen, die Weiterentwicklung der Rolle des DSACEUR, damit er seine euro-pischen Verantwortlichkeiten uneingeschrnkt und effektiv wahrnehmen kann;

    4. die weitere Anpassung des Verteidigungsplanungssystems der NATO, um die Verfg-barkeit von Krften fr EU-gefhrte Operationen umfassender einzubeziehen. Der Rat wird dem nchsten Ministertreffen Empfehlungen zur Beratung vorlegen.

    Wir erteilen dem Stndigen NATO-Rat den Auftrag, diese Manahmen laufend weiterzubehandeln, unter Bercksichtigung der Entwicklung relevanter Vorkehrungen in der EU.

  11. Wir haben eine Initiative auf den Weg gebracht, um die Verteidigungsfhigkeiten der Allianz zu verbessern und die Effektivitt zuknftiger multinationaler Operationen ber das ganze Spektrum der Allianzaufgaben im gegenwrtigen und absehbaren Sicherheitsumfeld, mit besonderem Schwerpunkt die Verbesserung der Interoperabilitt zwischen Krften des Bndnisses (und wo angezeigt, auch zwischen Krften der Allianz und Partnern) sicherzustellen. Verteidigungsfhigkeiten werden durch Verbesserungen der Dislozierbarkeit und Mobilitt von Streitkrften der Allianz, ihrer Durchhaltefhigkeit sowie ihrer Logistik, ihrer berlebensfhigkeit und ihrer Einsatzwirksamkeit sowie ihrer Fhrungs- und Informationssysteme gesteigert. In diesem Zusammenhang billigen wir die Entscheidung des Stndigen NATO-Rats, die Umsetzung des Konzepts fr ein multinationales gemeinsames Logistikzentrum bis Ende 1999 in Angriff zu nehmen und die Architektur des Fhrungs- und Fernmeldesystems (C3-System) bis zum Jahre 2002 zu entwickeln, als Grundlage fr einen integrierten Verbund von C3-Systemen der Allianz, durch den die Interoperabilitt mit nationalen Systemen ermglicht wird. Wir haben eine Hochrangige Ad-hoc-Lenkungsgruppe eingesetzt, um die Umsetzung der Initiative zur Verteidigungsfhigkeit federfhrend zu bearbeiten und der Notwendigkeit der Abstimmung und Harmonisierung zwischen relevanten Planungsdisziplinen, einschlielich der Streitkrfteplanung betroffener Bndnispartner, Rechnung zu tragen, um so dauerhafte Verbesserungen der Fhigkeiten und der Interoperabilitt zu erzielen. Verbesserungen der Interoperabilitt und entscheidender Fhigkeiten sollten auch den europischen Pfeiler der NATO strken.

  12. Wir bekrftigen unser Eintreten fr die Friedensvereinbarung aus dem Jahre 1995, die in Dayton ausgehandelt und in Paris unterzeichnet worden ist und Bosnien und Herzegowina als einheitlichen, demokratischen und multiethnischen Staat geschaffen hat; wir bekrftigen ferner unser Eintreten fr die vollstndige Umsetzung der Friedensvereinbarung. Wir erneuern unsere Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Parteien, die die Friedensvereinbarung untersttzen und sie umsetzen wollen.

  13. Das Madrider Treffen des Friedensimplementierungsrates (PIC) im Dezember 1998 hat besttigt, da die nchsten zwei Jahre zur Festigung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina von vitaler Bedeutung sein wrden und hat erkannt, da die Prsenz von SFOR weiterhin von essentieller Bedeutung ist, sowohl um den Frieden zu wahren als auch das sichere Umfeld und die Untersttzung fr die zivile Umsetzung zu schaffen. Die Rckkehr von Flchtlingen in Gebiete, in denen sie eine Minderheit sind, bleibt fr politische Stabilitt und Ausshnung von vitaler Bedeutung. Wir werden Anstrengungen untersttzen, um diesen Proze voranzubringen.

  14. SFOR wird weiter eng und wirksam mit dem Hohen Vertreter, dessen Rolle wir untersttzen, dem Internationalen Strafgerichtshof fr das ehemalige Jugoslawien, der OSZE und anderen wichtigen internationalen Organisationen, der internationalen Polizeitruppe der VN und anderen Stellen zusammenarbeiten, die die zivilen Aspekte der Friedensvereinbarung umsetzen. Wir danken den Mnnern und Frauen aus der NATO und Partnerlndern, die bei SFOR ihren Dienst versehen, fr ihren entscheidenden Beitrag und ihre Mitwirkung, um Bosnien und Herzegowina den Frieden zu bringen.

  15. Die Prsenz von SFOR kann jedoch nicht ad infinitum fortgefhrt werden. SFOR wird durch effizienzsteigernde Manahmen zur Zeit gestrafft. Wir nehmen zur Kenntnis, da der Stndige NATO-Rat gegenwrtig Optionen zur zuknftigen Strke und Struktur von SFOR prft.

  16. Die andauernde Krise in und um Kosovo droht, die Region ber die Bundesrepublik Jugoslawien hinaus weiter zu destabilisieren. Die Mglichkeit wachsender Instabilitt unterstreicht die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes zur Stabilisierung der Krisenregion Sdosteuropa. Wir erkennen und unterstreichen, wie uerst wichtig es ist, Sdosteuropa zu einer Region frei von Gewalt und Instabilitt zu machen. Eine neue Ebene des internationalen Engagements ist daher erforderlich, um Sicherheit, Wohlergehen und demokratische zivile Gesellschaften aufzubauen, die zu gegebener Zeit voll in die grere europische Familie einbezogen werden.

  17. Die NATO ist entschlossen, ihre Rolle in diesem Proze uneingeschrnkt wahrzunehmen, indem sie zum Aufbau sicherer und kooperativerer Beziehungen zu und unter den Lndern der Region beitrgt. Aufgrund der Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Diversitt und Komplexitt der Probleme in jedem Land der Region, mssen internationale Anstrengungen zur Entwicklung und Stabilisierung der Region umfassend, schlssig und gut aufeinander abgestimmt sein. Dazu mssen die NATO, die WEU, die EU und die OSZE sowie die Vereinten Nationen eng zusammenarbeiten. Den internationalen Finanzinstitutionen kommt ebenfalls eine entscheidende Rolle zu. Die Anstrengungen der Allianz zur Festigung der regionalen Sicherheit und Stabilitt in Sdosteuropa und zur Hilfe bei der Lsung humanitrer Probleme sowie die Anstrengungen anderer internationaler Organisationen und der Lnder der Region selbst mssen sich gegenseitig verstrken.

  18. Wir werden morgen mit Kollegen aus Lndern Sdosteuropas zusammentreffen. Wir wollen auf diesem Treffen aufbauen, um die Konsultationen der NATO mit den Lndern der Region weiterzufhren. In diesem Sinne werden wir ihnen ein Konsultationsforum fr Sicherheitsfragen anbieten, das alle NATO-Staaten und Lnder der Region auf entsprechender Ebene zusammenfhrt.

  19. Wir erteilen dem Stndigen NATO-Rat die Weisung, auf dem bestehenden EAPR- bzw. PfP-Rahmen aufzubauen, um diesen Vorschlag unter anderem in den folgenden Bereichen mit Substanz zu fllen:

    • Konsultationen im Format 19 + 1, wo angezeigt;
    • Frderung der regionalen Zusammenarbeit im Rahmen des EAPR-Kooperationsmechanismus, unter Bercksichtigung anderer regionaler Initiativen;
    • ein gezieltes NATO-Programm zur Sicherheitskooperation fr die Lnder in der Region, wo angezeigt;
    • regional ausgerichtete PfP-Aktivitten und -bungen;
    • die bessere Ausrichtung und Koordinierung der bilateralen Untersttzung der Region durch Bndnispartner und Partner.

  20. Die Anstrengungen der Allianz zur Festigung der regionalen Sicherheit in Sdosteuropa ergnzen die Anstrengungen anderer internationaler Organisationen sowie die der Lnder der Region selbst. Wir begren die bevorstehende Konferenz der Europischen Union zu einem Stabilittspakt fr Sdosteuropa am 27. Mai 1999 und den Kooperationsproze Sdosteuropa sowie andere regionale Anstrengungen. Die Schlssigkeit und Abstimmung zwischen den verschiedenen Initiativen wird von groer Wichtigkeit sein.

  21. Die Sicherheit auf dem Balkan ist wesentliche Voraussetzung fr dauerhafte Stabilitt im gesamten euro-atlantischen Raum. Unser Ziel ist die Einbeziehung der Lnder der Region in die euro-atlantische Gemeinschaft. Wir wollen, da alle Lnder und Vlker Sdosteuropas Frieden und Sicherheit genieen und normale Beziehungen zueinander herstellen, auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie, der Freiheit der Person und der Rechtsstaatlichkeit.

  22. Wir bekrftigen unser Bekenntnis zu Konsultation, Partnerschaft und praktischer Zusammenarbeit mittels des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und der Partnerschaft fr den Frieden (PfP). Wir verpflichten uns heute zum Aufbau einer vertieften und operationelleren Beziehung mit Partnern fr das 21. Jahrhundert, durch die Stabilitt, gegenseitiges Vertrauen und Sicherheit im gesamten euro-atlantischen Raum gestrkt werden. EAPR und PfP haben die politisch-militrischen Beziehungen ber den gesamten Kontinent gewandelt und sind zu Instrumenten der ersten Wahl geworden, wenn die Allianz und ihre Partner sich gegenseitig konsultieren und gemeinsam im Streben nach Frieden und Sicherheit zusammenwirken. Wir freuen uns auf die Konsultationen mit unseren Partnern auf dem morgigen EAPR-Gipfeltreffen.

  23. Der im Jahre 1997 gegrndete EAPR trgt substantiell zu strkerer politischer Konsultation und praktischer Zusammenarbeit zwischen der Allianz und ihren Partnern bei und zu Lsungen in Sicherheitsfragen. Wir begren diese erweiterte Dimension politischer Konsultationen, durch die Transparenz und Vertrauen unter allen Mitgliedern des EAPR gefestigt worden sind. Die Allianz und ihre Partner haben sich regelmig ber regionale Sicherheitsfragen konsultiert, so auch ber Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo. Wir haben auch neue Gebiete der Zusammenarbeit erschlossen, zum Beispiel die Friedenserhaltung, das humanitre Minenrumen, die Kontrolle ber den Transfer von Handfeuerwaffen sowie die Abstimmung von Katastrophenhilfe und humanitrer Untersttzung.

  24. Wir begren die erfolgreichen fnf Jahre der PfP durch die Allianz und ihre Partner sowie die vollstndige Umsetzung der vertieften PfP seit 1997. Durch die vertiefte PfP wurde sichergestellt, da die Zusammenarbeit zwischen der NATO und ihren Partnern konkret zur euro-atlantischen Stabilitt und Sicherheit beitrgt. Die Beteiligung von 15 PfP-Partnern an IFOR/SFOR zeigt die greifbaren Vorzge des PfP-Schwerpunkts der Interoperabilitt und bietet wertvolle Erfahrungen fr zuknftige Zusammenarbeit zwischen der Allianz und ihren Partnern. Die Prsenz von Partneroffizieren in internationalen Verwendungen in militrischen Hauptquartieren der NATO ermglicht es Partnern, sich an der Planung fr NATO-PfP-bungen und NATO-gefhrte PfP-Operationen zu beteiligen. Die vertiefte Partnerschaft fr den Frieden hat es der NATO ferner ermglicht, Manahmen zu ergreifen, um Albanien und der ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien bei ihren speziellen Sicherheitsproblemen zu helfen.

  25. Wir begren und wrdigen besonders die Initiativen, die darauf abzielen, die Partnerschaft operationeller auszurichten und sicherzustellen, da Partner strker in die entsprechende Entscheidungsfindung und Planung einbezogen werden, wie von uns in unserer Madrider Erklrung vorgegeben. Durch diese Schritte wird sichergestellt, da die Partnerschaft ihre Zielvorgaben noch besser in Angriff nehmen kann und ein solides Fundament fr ihre weitere Entwicklung vorhanden ist, als das Kernelement eines kooperativen Sicherheitsnetzwerkes zwischen der NATO und ihren Partnern fr das 21. Jahrhundert. Zur Frderung dieses Ziels haben wir heute das folgende umfassende Manahmenpaket gebilligt. Wir haben:

    • einen politisch-militrischen Rahmen fr NATO-gefhrte PfP-Operationen gebilligt, durch den die Rolle von Partnern an der politischen Leitung und Aufsicht sowie an Planung und Fhrungsvorkehrungen fr solche Operationen erweitert wird;
    • den erweiterten und angepaten Planungs- und berprfungsproze angenommen, durch den die Interoperabilitt der fr PfP-Aktivitten gemeldeten Partnerstreitkrfte weiter erhht wird und gezieltere und gesteigerte Partnerbeitrge in Form von wertvollen Krften und Fhigkeiten fr zuknftige NATO-gefhrte PfP-Operationen mglich werden;
    • den Rahmen fr ein Konzept operativer Fhigkeiten fr NATO-gefhrte PfP-Operationen angenommen, durch das eine vertiefte militrische Zusammenarbeit zwischen der Allianz und Partnern ermglicht wird, mit dem Ziel, die Voraussetzung fr Partnerkrfte und -fhigkeiten zu verbessern, um mit der Allianz in NATO-gefhrten PfP-Operationen zusammenzuwirken; wir haben dem Stndigen NATO-Rat die Weisung erteilt, die Entwicklung dieses Konzepts weiterzubetreiben;
    • das Rahmenprogramm fr vertiefte PfP-Aus- und Fortbildung angenommen, um PfP-Aktivitten auf NATO- und nationaler Ebene zu optimieren und aufeinander abzustimmen, um so laufenden und knftigen Anforderungen an eine vertiefte und operationellere PfP gerecht zu werden. Das Rahmenprogramm umfat die Rolle der drei neuen PfP-Instrumente - eines PfP-Konsortiums von Verteidigungsakademien und Instituten fr Sicherheitsstudien, eines PfP-bungssimulationsnetzwerkes und von PfP-Ausbildungszentren. Wir haben dem Stndigen NATO-Rat die Weisung erteilt, ein Erweiterungsprogramm fr PfP-Aus- und Fortbildung zu entwickeln.

  26. Wir bleiben unserer Partnerschaft mit Ruland nach der Grundakte zwischen der NATO und Ruland fest verpflichtet. Die NATO und Ruland teilen ein gemeinsames Ziel, nmlich die Festigung von Sicherheit und Stabilitt im euro-atlantischen Raum. Whrend der gesamten Krise im Kosovo sind die NATO und Ruland gleichermaen fr die gemeinsamen Ziele der internationalen Gemeinschaft eingetreten: Ende der Gewalt, Abwehr einer humanitren Katastrophe und Schaffung von Voraussetzungen fr eine politische Lsung. Diese Ziele bleiben weiterhin gltig. Konsultation und Dialog sind in Krisenzeiten von noch grerer Wichtigkeit. Die NATO und ihre Mitgliedsstaaten sind entschlossen, auf den Gemeinsamkeiten mit Ruland fr eine internationale Reaktion auf die Krise im Kosovo aufzubauen und bleiben bereit, die Konsultationen und die Zusammenarbeit mit Ruland im Rahmen der Grundakte wieder aufzunehmen.

  27. Enge Beziehungen zwischen der NATO und Ruland sind von groer Wichtigkeit fr Stabilitt und Sicherheit im euro-atlantischen Raum. Seit Abschlu der Grundakte im Mai 1997 ist bedeutender und ermutigender Fortschritt zur Intensivierung der Konsultation und Kooperation mit Ruland erzielt worden. Der Stndige Gemeinsame NATO-Ruland-Rat hat sich zu einem wichtigen Forum entwickelt, um Konsultationen zu fhren, Transparenz und Vertrauensbildung zu frdern und die Zusammenarbeit zu pflegen. Die Beteiligung Rulands an der Umsetzung der Friedensvereinbarung fr Bosnien und Herzegowina war ein bedeutender Schritt zu einer neuen Kooperationsbeziehung. Wir haben einen umfassenden Dialog in Fragen der Abrstung und Rstungskontrolle, einschlielich der Anpassung des KSE-Vertrags, in der Friedenserhaltung und der Frage der Nuklearwaffen entwickelt. Strategie, Verteidigungspolitik, Verteidigungsdoktrinen, Haushaltsbelange und Infrastrukturentwicklungsprogramme sowie die Nichtverbreitung sind weitere Themenbeispiele fr diese wachsende Zusammenarbeit.

  28. Wir messen einer starken, dauerhaften und ausgeprgten Partnerschaft zwischen der NATO und Ukraine groe Bedeutung bei. Der Ukraine kommt eine wichtige Rolle bei der Festigung von Sicherheit und Stabilitt im euro-atlantischen Raum zu, insbesondere in Mittel- und Osteuropa. Wir freuen uns ber die Fortschritte seit der Unterzeichnung der NATO-Ukraine-Charta in Madrid und werden unsere ausgeprgte Partnerschaft weiter strken. Wir untersttzen auch in Zukunft Souvernitt und Unabhngigkeit, territoriale Integritt, demokratische Entwicklung, wirtschaftlichen Wohlstand der Ukraine und ihren Status als Nichtkernwaffenstaat, als Schlsselfaktoren fr Stabilitt und Sicherheit in Europa. Wir ermutigen die Ukraine, ihren demokratischen und wirtschaftlichen Wandel fortzufhren, einschlielich ihrer Verteidigungsreform, und erneuern die Untersttzung der NATO fr Anstrengungen der Ukraine, die diesem Ziele dienen. Die Fortschritte, die in der Gemeinsamen Arbeitsgruppe fr Verteidigungsreform erzielt worden sind, finden unsere Anerkennung. Wir begren die Einrichtung eines NATO-Verbindungsbros in Kiew, um die Rolle der Ukraine als ein besonderer Partner weiter zu festigen. Wir freuen uns auch auf das heutige erste Gipfeltreffen der NATO-Ukraine-Kommission.

  29. Der Mittelmeerdialog ist fester Bestandteil des kooperativen Sicherheitsansatzes der Allianz, da die Sicherheit in ganz Europa eng mit der Sicherheit und Stabilitt im Mittelmeer verknpft ist. Wir freuen uns ber die Entwicklung unseres Mittelmeerdialogs. Der Dialog ist seinem Wesen nach progressiv, und wir begren den Fortschritt zur Entwicklung noch breiterer und tieferer Kooperation und Dialogfhrung mit den Lndern in der Mittelmeerregion. Wir billigen den Ausbau der politischen und praktischen Zusammenarbeit im Rahmen des Mittelmeerdialogs, wie vom Stndigen NATO-Rat vereinbart und erteilen diesem die Weisung, die baldige Umsetzung voranzubringen. Wir fordern Bndnispartner und die Partner am Mittelmeerdialog auf, Veranstaltungen wie die Konferenz von Rom im Jahre 1997 sowie die Konferenz in Valencia im Jahre 1999 auszurichten, als positive Schritte zur Strkung des gegenseitigen regionalen Verstndnisses. Wir erwarten weitere Mglichkeiten zur Festigung der Zusammenarbeit auf Gebieten, auf denen die NATO besonders wertvolle Beitrge leisten kann, speziell auf militrischem Gebiet, und in Bereichen, an denen die Dialoglnder Interesse bekundet haben. Der Dialog und andere internationale Anstrengungen, so auch der Barcelona-Proze der Europischen Union, ergnzen und verstrken sich gegenseitig und tragen somit zu Transparenz und Vertrauensbildung in der Region bei.

  30. Die Weiterverbreitung atomarer, biologischer und chemischer Waffen (ABC-Waffen) und ihrer Trgersysteme kann eine unmittelbare militrische Bedrohung fr die Bevlkerung, das Territorium und die Streitkrfte von Bndnispartnern darstellen und bleibt daher fr die Allianz Grund zu ernster Sorge. Es ist Hauptziel des Bndnisses und seiner Mitglieder, Proliferation zu verhindern oder, falls sie geschieht, durch diplomatische Mittel rckgngig zu machen. Wir bekrftigen unsere volle Untersttzung der internationalen Nichtverbreitungsregime und ihrer Strkung. Wir erkennen an, da hier Fortschritte erzielt worden sind. Um auf die Risiken zu reagieren, die durch die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trgersysteme fr die Sicherheit des Bndnisses entstehen, haben wir eine Initiative auf den Weg gebracht, die auf der Arbeit aufbaut, die seit dem Brsseler Gipfeltreffen geleistet worden ist, um die politischen und militrischen Anstrengungen des Bndnisses auf diesem Gebiet insgesamt zu verbessern.

  31. Die Initiative zu den Massenvernichtungswaffen wird: eine aktivere, strukturierte Debatte in der NATO sicherstellen und zu einem gestrkten gemeinsamen Verstndnis der Bndnispartner ber Fragen der Massenvernichtungswaffen und nach der Reaktion hierauf fhren; die Qualitt und Quantitt im Austausch von Informationen und Erkenntnissen unter den Bndnispartnern ber Fragen der Weiterverbreitung verbessern; die Entwicklung einer Strategie zur Unterrichtung der ffentlichkeit durch Bndnispartner untersttzen, um das Bewutsein fr die Proliferationsthematik und die Anstrengungen der Bndnispartner zur Frderung der Nichtverbreitung zu steigern; bestehende Programme der Bndnispartner erweitern, durch die die militrische Bereitschaft erhht wird, in einem Umfeld von Massenvernichtungswaffen zu operieren und hieraus resultierenden Bedrohungen zu begegnen; den Proze des Informationsaustausches ber nationale Programme von Bndnispartnern zur bilateralen Vernichtung von Massenvernichtungswaffen und der Untersttzung hierbei zu strken; die Mglichkeiten fr Bndnispartner erweitern, sich gegenseitig beim Schutz ihrer Zivilbevlkerung gegen die Risiken durch Massenvernichtungswaffen zu untersttzen; und ein Zentrum fr Massenvernichtungswaffen im Internationalen Stab bei der NATO einzurichten, um diese Anstrengungen zu frdern. Die Initiative gegen Massenvernichtungswaffen wird politische und militrische Aspekte der Bndnisarbeit zur Reaktion auf Proliferation miteinander verbinden.

  32. Rstungskontrolle, Abrstung und Nichtverbreitung werden weiterhin eine bedeutende Rolle bei der Verwirklichung der Sicherheitsziele der Allianz spielen. Die NATO engagiert sich seit langem auf diesem Gebiet. Sowohl die konventionellen als auch die nuklearen Krfte der Bndnispartner sind seit Ende des kalten Krieges im gewandelten Sicherheitsumfeld in bedeutendem Mae reduziert worden. Alle Bndnispartner sind Vertragsstaaten der zentralen Vertrge fr Abrstung und die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, des Vertrags ber die Nichtverbreitung von Kernwaffen, des bereinkommens ber das Verbot biologischer und Toxinwaffen sowie des bereinkommens ber das Verbot chemischer Waffen und treten fr die vollstndige Umsetzung dieser Vertrge ein. Die NATO ist ein Verteidigungsbndnis, das Sicherheit und Stabilitt mit Streitkrften auf mglichst niedrigem Niveau, im Einklang mit den Erfordernissen des gesamten Aufgabenspektrums des Bndnisses zu strken sucht. Als Teil ihres breit angelegten Ansatzes zur Sicherheit untersttzt die NATO aktiv die Rstungskontrolle und Abrstung, sowohl auf konventionellem als auch auf nuklearem Gebiet, und fhrt ihren Ansatz gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trgersysteme fort. Im Lichte der strategischen Entwicklungen insgesamt und der abnehmenden Bedeutung nuklearer Waffen wird die Allianz Optionen fr vertrauens- und sicherheitsbildende Manahmen, Verifikation, Nichtverbreitung sowie die Rstungskontrolle und Abrstung prfen. Der Stndige NATO-Rat wird den Ministern im Dezember einen Proze zur Prfung solcher Optionen vorschlagen. Die zustndigen NATO-Gremien wrden diese Aufgabe bernehmen. Wir untersttzen vertiefte Konsultationen mit Ruland auf diesen und anderen Gebieten im Stndigen Gemeinsamen NATO-Ruland-Rat sowie mit der Ukraine in der NATO-Ukraine-Kommission und mit anderen Partnern im EAPR.

  33. Der KSE-Vertrag ist ein Eckpfeiler der Sicherheit Europas. Wir bekrftigen unser Engagement zur erfolgreichen Anpassung des Vertrags, der das neue Sicherheitsumfeld widerspiegelt und den Weg zu grerer konventioneller Sicherheit und Stabilitt in Europa ebnet. Im Laufe der bisherigen Verhandlungen haben Mitglieder der Allianz bereits ihre Absicht erklrt, Reduzierungen von Anteilsanrechten oder Bestnden vorzunehmen, und wir fordern andere mit Nachdruck auf, hnlich substantielle Reduzierungen dieser Art vorzunehmen. In diesem Zusammenhang stellen wir erfreut fest, da die KSE-Vertragsstaaten in Wien im Mrz 1999 Einigung ber noch offene Schlsselfragen erzielt haben, so da die Textarbeit unverzglich fortgefhrt werden kann. Die Bndnispartner werden uerste Anstrengungen unternehmen, damit ein angepater Vertrag zum OSZE-Gipfeltreffen in Istanbul im November 1999 zur Unterzeichnung vorliegt. Bis zum Abschlu des Anpassungsprozesses bleibt die weitere vollstndige Implementierung des bestehenden Vertragswerks und seiner dazugehrigen Dokumente von uerster Wichtigkeit.

  34. Wir fordern Ruland auf, den START-II-Vertrag unverzglich zu ratifizieren. Damit wrde der Weg fr bedeutende Reduzierungen der Kernwaffenbestnde geebnet und Verhandlungen ber einen START-III-Vertrag mglich, mit dem Ziel zustzlicher weitreichender Reduzierungen. Wir treten weiterhin fr das baldige Inkrafttreten des Vertrags ber das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ein und fordern alle Lnder auf, dem Vertrag beizutreten und ihn schnellstmglich zu implementieren. Wir untersttzen den baldigen Beginn von Verhandlungen ber einen Vertrag ber das Verbot der Produktion von Spaltmaterial fr Kernwaffen oder andere Kernsprengkrper.

  35. Wir sind entschlossen, ein rechtsverbindliches Protokoll einschlielich wirksamer Verifikationsmanahmen voranzubringen, um die Vertragseinhaltung zu verbessern und Transparenz zu frdern und so die Implementierung des bereinkommens ber das Verbot biologischer und Toxinwaffen zu strken. Wir unterstreichen noch einmal die Wichtigkeit der weltweiten Geltung und wirksamen Implementierung des bereinkommens ber das Verbot chemischer Waffen. Wir untersttzen die Anstrengungen zur Minenbeseitigung in Bosnien, die Entwicklung praktischer Initiativen unter der gide des EAPR und - fr Signatarstaaten - Aktivitten zur Erfllung der Verpflichtungen nach dem bereinkommen von Ottawa.

  36. Wir appellieren an Weiruland, Ruland und die Ukraine, den Vertrag ber den Offenen Himmel unverzglich zu ratifizieren.

  37. Auf der Grundlage der gegenseitigen Strkung wollen wir die Kontakte und die Zusammenarbeit unseres Bndnisses mit anderen internationalen Organisationen, denen eine Rolle bei der Konsolidierung der Demokratie und Wahrung des Friedens im euro-atlantischen Raum zukommt, intensivieren.

  38. Wie im Washingtoner Vertrag ausgefhrt, erkennen wir die in erster Linie bestehende Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen fr die Erhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit an. Die Allianz und die Vereinten Nationen haben wirksam bei der Umsetzung der Friedensvereinbarung in Bosnien und Herzegowina zusammengearbeitet. Wir wollen weitere Kontakte entwickeln und Informationen mit den Vereinten Nationen austauschen, im Rahmen der Zusammenarbeit in der Konfliktverhtung, Krisenbewltigung sowie in Krisenreaktionseinstzen einschlielich Friedenserhaltung und bei humanitrer Hilfeleistung. In der Krise im Kosovo nutzt die Allianz ihre zivilen und militrischen Fhigkeiten, um mit UNHCR, der fhrenden Stelle fr Flchtlingshilfe, und mit anderen relevanten internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten, um humanitre Untersttzung zu leisten und den Flchtlingen zu helfen. Die Allianz wird von Fall zu Fall knftige Zusammenarbeit dieser Art ins Auge fassen.

  39. Die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der Allianz und der Organisation fr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist angesichts der Untersttzung, die wir fr die von der OSZE gefhrte Kosovo-Verifikationsmission geleistet haben, erheblich angewachsen. Wir hoffen, diese wichtigen Brcken zwischen unseren zwei Organisationen nutzen zu knnen, um im Rahmen der Konfliktverhtung, der Friedenserhaltung, der Krisenbewltigung und der Konfliktnachsorge zusammenzuarbeiten, im Geiste des Gemeinsamen Konzepts der OSZE fr die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen sich gegenseitig verstrkenden Institutionen. Wir werden die Anstrengungen der OSZE zur Entwicklung eines Charta-Dokuments ber Europische Sicherheit weiter untersttzen, das auf dem OSZE-Gipfel in Istanbul im November 1999 verabschiedet werden kann.

  40. Die Allianz und die Europische Union haben gemeinsame strategische Interessen. Unsere jeweiligen Anstrengungen zum Aufbau des Friedens im ehemaligen Jugoslawien ergnzen sich gegenseitig. Beide Organisationen leisten entscheidende Beitrge zu Frieden und Stabilitt auf dem europischen Kontinent. Die Zusammenarbeit zwischen den zwei Organisationen in gemeinsamen Themenbereichen, die von Fall zu Fall festgelegt werden, knnte weiterentwickelt werden, wenn sie die Effektivitt von Manahmen durch die NATO und die EU steigert.

  41. Die Allianz hat ein umfassendes Programm zur Anpassung ihrer Strukturen auf den Weg gebracht, um das Bndnis besser darauf vorzubereiten, den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen; hierzu gehrt die weitere Anpassung der NATO-Kommandostrukturen. Daher begren die Bndnispartner die Entscheidung zur Aktivierung der Umsetzungsphase fr die neue Kommandostruktur der Allianz. Dies wird die Fhigkeit der NATO sicherstellen, das gesamte Spektrum ihrer Aufgaben wirksamer und flexibler durchzufhren; ferner die Fhigkeit, eine erweiterte Allianz und unsere operativere Beziehung mit Partnern zu untersttzen, und, als Teil der Entwicklung der ESVI innerhalb der NATO, europische Fhrungsvorkehrungen bereitzustellen, die dazu geeignet sind, WEU-gefhrte Operationen vorzubereiten, zu untersttzen, zu fhren und durchzufhren. Nach erfolgreichen Testmanvern haben wir die vollstndige Umsetzung des CJTF-Konzepts in Angriff genommen und erhalten damit ein wichtiges neues Instrument zur Krisenbewltigung im nchsten Jahrhundert. Die Bndnispartner begren ferner die vollstndige Integration Spaniens in die Militrstruktur der NATO ab Januar des Jahres als einen weiteren bedeutenden Meilenstein fr die Allianz.

  42. Der Terrorismus stellt eine ernsthafte Bedrohung fr Frieden, Sicherheit und Stabilitt dar, und kann eine Gefahr fr die territoriale Integritt von Staaten darstellen. Wir verurteilen aufs neue den Terrorismus und bekrftigen unsere Entschlossenheit, ihn in bereinstimmung mit unseren internationalen Verpflichtungen und nationalen Gesetzen zu bekmpfen. Die terroristische Bedrohung gegen dislozierte NATO-Streitkrfte und NATO-Einrichtungen erfordert die berlegung ber und Entwicklung von angemessenen Manahmen zu ihrem weiteren Schutz, unter voller Bercksichtigung der Verantwortlichkeiten der jeweiligen Gastgebernation.

  43. Die Staats- und Regierungschefs der NATO sind der Ansicht, da ein Schlssel zum zuknftigen Erfolg der Nordatlantischen Allianz in der wirksamen Produktion und Verfgbarkeit moderner Waffen und Technologien zur Festigung der Sicherheit aller ihrer Mitglieder liegt. Wir sind ferner der Ansicht, da starke Verteidigungsindustrien auf beiden Seiten des Atlantiks von ausschlaggebender Bedeutung fr die Wirksamkeit der NATO-Streitkrfte sind. Dazu begren wir die weitere Zusammenarbeit der Rstungsindustrien ber den Atlantik, um dazu beizutragen, Interoperabilitt, Skalenvorteile, Wettbewerb und Innovation sicherzustellen. Wir wollen sicherstellen, da die Rstungsaktivitten der NATO den sich weiterentwickelnden militrischen Anforderungen gerecht werden.

  44. Wir begren die Anwesenheit in Washington des Prsidenten und anderer Vertreter der Nordatlantischen Versammlung. Die Nordatlantische Versammlung spielt eine bedeutende Rolle, da sie die Anstrengungen der NATO ergnzt, Stabilitt auf ganz Europa zu bertragen. Wir messen daher der Erweiterung unserer Beziehungen zur Nordatlantischen Versammlung in gemeinsamen Interessensbereichen groe Bedeutung bei. Wir wrdigen auch den Beitrag, den die Vereinigung Atlantischer Gesellschaften zur Frderung eines besseren Verstndnisses der Allianz und ihrer Ziele in unserer ffentlichkeit leistet.

  45. Wir sprechen der Regierung der Vereinigten Staaten fr ihre grozgige Gastfreundschaft anllich des 50. Jahrestags des Nordatlantikvertrags unseren tiefen Dank aus.

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